Eine Scheidung oder Trennung bedeutet zum einen eine große emotionale Belastung für alle Parteien. Hierdurch werden nicht nur Familien gespalten. Sie beinhaltet in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht viele Unklarheiten und Risiken. Gerade hier setzt die Anwaltskanzlei Britze an.
Meine anwaltliche Beratung im Familienrecht kann bereits mit der Frage beginnen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre Bedürfnisse und ihre individuelle Situation abgestimmter Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag Klarheit schaffen.
Ich biete Ihnen aber auch die Möglichkeit zu einer Mediation, durch die jederzeit im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung eine einvernehmliche Konfliktlösung gefunden werden soll. Mit Unterstützung eines Mediators werden die Parteien in ihren Fähigkeiten gestärkt, eigenständig eine für alle Seiten vorteilhafte Regelung zu finden. Besonders bei Trennung, von der auch Kinder betroffen sind, ist es von Vorteil, eine möglichst einvernehmliche Regelung in Bezug auf das Sorgerecht oder dem Umgang zu finden.
Ich begleite Sie fachkundig in allen familienrechtlichen Bereichen und biete Ihnen eine kompetente Beratung vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist einem ständigem Wandel unterworfen. Fundierter Rechtsrat wird für alle Betroffenen immer wichtiger. Ich vertrete dabei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gleichermaßen erfolgreich, da ich beide Perspektiven kenne. Hierbei berücksichtige ich Ihre persönliche Situation, um die optimale Lösung und das beste Ergebnis zu finden.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet insbesondere die Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Zusammenhang ist die das Wissen um die dreiwöchige Klagefrist nach Zugang der Kündigung.
Ich stehe Ihnen selbstverständlich auch bei der Beantwortung aller anderen Fragen zur Verfügung. Dazu können insbesondere die Fragen gehören, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Abfindung zu zahlen ist, ob die Verpflichtung zur Urlaubsabgeltung besteht.
Schwerpunkt bilden dabei:
Gestaltung von Arbeitsverträge und Aufhebungsverträgen
Beratung bei Teilzeitarbeitsverhältnissen und geringfügig Beschäftigten
Vertretung in Kündigungsschutzklagen
Änderungskündigungen
Vertretung bei Abmahnungen, Schutz vor Diskriminierung (AGG)
Ergänzend noch eine wichtige Information für Sie zur Kostentragungspflicht im gerichtlichen Arbeitsrechtsverfahren: Entsprechend § 12 a ArbGG ist jede Partei verpflichtet, die ihr entstehenden Anwaltskosten zu tragen, die bis zum Abschluss der ersten Instanz entstehen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten und Gerichtskosten.
Steuerrecht
Meinen Mandanten biete ich neben der rechtlichen Beratung auch die Übernahme der Steuerberatung und Buchführung an. Dieser umfassende Ansatz hat sich bewährt, da auf diese Art ein tiefer Einblick in die Geschicke des Unternehmens und eine sinnvolle Beratung gewährleistet werden kann.
In den folgenden Gebieten stehe ich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen außergerichtlich wie auch gerichtlich mit Rat und Tat zur Seite:
Vertragsgestaltung
Korrespondenz mit Steuerbehörden
Einspruchs- und Klageverfahren
Begleitung bei Betriebsprüfungen
laufende Finanzbuchhaltung
laufende Lohnbuchhaltung
Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
Sollten Sie Ihr Anliegen keinem dieser Bereiche zuordnen können, sprechen Sie mich trotzdem an. Gern finde ich eine Lösung für Sie.