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20Juli

Der „gelbe Schein“ als taktisches Mittel?

Wenn der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit erschüttert wird

In der arbeitsrechtlichen Praxis erleben wir es immer wieder: Ein Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, und fast zeitgleich erreicht den Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die exakt die verbleibende Dauer der Kündigungsfrist abdeckt. Lange Zeit galt diese „Punktlandung“ als kaum angreifbar. Doch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat hierzu klare Grenzen gezogen.

Ich konnte kürzlich vor dem Arbeitsgericht Bautzen erfolgreich die Rechte eines Arbeitgebers in einer solchen Konstellation verteidigen.

Der Fall: Krank nach Weisung

Nachdem einer Mitarbeiterin rechtmäßige Weisungen zur Arbeitszeit und zur Übergabe ihrer Aufgaben erteilt wurden, folgten unmittelbar eine Krankmeldung wegen des Kindes und im direkten Anschluss eine eigene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Diagnose: Eine psychische Anpassungsstörung.

Die Wende: Wenn Taten Worten widersprechen

Der Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung ist hoch, aber nicht unantastbar. Er ist dann erschüttert, wenn ernsthafte Zweifel an der Erkrankung bestehen. In diesem Fall sprachen die Fakten eine deutliche Sprache:

  • Ankündigung der Genesung: Die Mitarbeiterin dokumentierte bereits am Tag der Erstbescheinigung schriftlich, ab wann sie wieder „einsatzfähig“ sein würde – exakt zum Beginn ihres geplanten Resturlaubs.
  • Widersprüchliche Aktionsfähigkeit: Während sie vorgab, aufgrund einer psychischen Belastung nicht am bisherigen Arbeitsplatz erscheinen zu können, war sie zeitgleich in der Lage, Termine bei einem neuen Arbeitgeber wahrzunehmen und dort komplexe rechtliche Weichenstellungen vorzunehmen.

Das Ergebnis vor Gericht

Das Arbeitsgericht Bautzen folgte meiner Argumentation unter Verweis auf die aktuelle BAG-Rechtsprechung. Wer die soziale Absicherung der Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen will, muss im Zweifelsfall den Vollbeweis erbringen, wenn der Beweiswert der AU erst einmal erschüttert ist.

Trotz eines sozialmedizinischen Gutachtens des MDK, das primär auf den Eigenangaben der Patientin beruhte, sah das Gericht die Indizien für ein taktisches Verhalten als erdrückend an. Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich, der deutlich unter der ursprünglichen Forderung lag – ein Erfolg für die konsequente Rechtsverfolgung.

Mein Fazit für Arbeitgeber

Lohnfortzahlung ist ein hohes Gut zum Schutz der Arbeitnehmer. Sie darf jedoch nicht zweckentfremdet werden, um sich unliebsamen Pflichten der Kündigungsfrist zu entziehen.

Haben auch Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer „passgenauen“ Krankmeldung? Es lohnt sich, genau hinzusehen. Mit der richtigen Strategie und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung lassen sich unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.

Der „gelbe Schein“ als taktisches Mittel?- Wenn der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit erschüttert wird.

In der arbeitsrechtlichen Praxis erleben wir es immer wieder: Ein Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, und fast zeitgleich erreicht den Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die exakt die verbleibende Dauer der Kündigungsfrist abdeckt. Lange Zeit galt diese „Punktlandung“ als kaum angreifbar. Doch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat hierzu klare Grenzen […]

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